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Patienteninformation

Ich bin Wahltherapeutin und habe keine Verträge mit den Krankenkassen. Das bedeutet für Sie, dass Sie die Therapie privat bezahlen. Sie können sich jedoch einen großen Teil der Therapiekosten von Ihrer Krankenkasse zurückholen. 

Wenn Sie privat- oder zusatzversichert sind, haben Sie weiters die Möglichkeit bis zu 100% der Behandlungskosten rückerstattet zu bekommen.

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Sie benötigen für die Ergotherapie eine ärztliche Verordnung. Versicherte der SVS und KFA müssen ebenfalls vor Therapiebeginn eine chefärztliche Bewilligung einholen.

Für eine individuell angepasste Schiene benötigen Sie ebenfalls eine separate ärztliche Verordnung. Diesbezüglich kontaktieren Sie mich gerne persönlich.

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Ich bitte um einen telefonische Terminvereinbarung. Falls Sie mich telefonisch nicht erreichen, lassen Sie mir eine SMS zukommen. Ich rufe Sie verlässlich zurück.

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​Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte Ich Sie diesen mind. 24 h im Vorhinein abzusagen. Ansonsten muss ich diesen zur Gänze in Rechnung stellen. Es reicht eine SMS oder Nachricht auf der Mobilbox. 

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Bezahlen können Sie gerne bar nach jeder Therapieeinheit oder mit Überweisung nach jeweils fünf Therapieeinheiten. Nach Abschluss der Therapien stelle ich Ihnen eine Gesamtrechnung aus. Diese können Sie anschließend  mit dem Verordnungsschein bei Ihrer zuständigen Krankenkasse einreichen.​

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